Gibt es Rückzahlungsansprüche der Stadt an den Gasversorger Westfalica?

Die Grünen im Rat der Stadt Bad Oeynhausen fragen sich, ob für die Stadt aus
dem Urteil des Amtsgerichts vom 08.01.2014 gegen den Gasversorger Westfalica Konsequenzen zu ziehen sind. Das Amtsgericht hatte auf die Klage eines Löhner Bürgers den Gasversorger zur Rückzahlung von fast 600 € für überzahlte Gaskosten verurteilt.

Die Grünen erinnern in diesem Zusammenhang an den Ratsbeschluss vom 15.09.2005, der auf einen Geschäftsordnungsantrag der Grünen fußte.

Mit diesem Beschluss hat der Rat den Bürgermeister damals einstimmig angewiesen, Zahlungen an die Westfalica nur noch unter Vorbehalt zu leisten. In einer Anfrage will der Fraktionsvorsitzende, Dr. Volker Brand, vom Bürgermeister nun wissen, ob von Seiten der Stadt ein möglicher Rückzahlungsanspruch geprüft wird und ob sich der Bürgermeister für eventuelle Rückzahlungsansprüche der Stadt einsetzen wird.

Dr. Volker Brand: “Wenn tatsächlich Rückzahlungsansprüche bestehen, sind wir nach der Gemeindeordnung verpflichtet, diese nicht einfach unter den Tisch fallen zu lassen.”

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