Die Grünen ärgern sich darüber, dass diese Umtriebe an der Baumschutzsatzung vorbei rechtlich möglich sind. „Es sind immer die gleichen Erklärungen, die wir hören“, so Brand weiter. „Entweder es geschieht jenseits der städtischen Zuständigkeit im Einflussbereich von Straßen NRW oder von der Deutschen Bahn und soll der Verkehrssicherheitspflicht dienen oder es handele sich angeblich um ganz normale Grünpflege. Fakt ist aber, dass bei diesen Rodungen ein Ermessensspielraum besteht. Und der wird leidlich zum Nachteil der Natur ausgelegt.“ Für Brand, zugleich Vorsitzender des Umweltausschusses, müssen sich alle Verantwortlichen darüber im Klaren sein, dass solche Aktionen nicht nur der Umwelt massiven Schaden zufügen sondern auch das Bild der Stadt nachhaltig ramponieren.
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