Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

Beschlussvorschlag:

  1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
  2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
  3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

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