Antrag: Anpassung der Parkgebühren in Bad Oeynhausen für das oberirdische, straßenbegleitende Parken

Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Bad Oeynhausen erstellt eine neue Gebührenordnung für das oberirdische Parken entlang und auf den Straßen im Stadtgebiet, mit welcher u.a. eine Lenkungswirkung hin zur verstärkten Nutzung der Parkhäuser und Tiefgaragen in der Stadt erreicht wird.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerk Bad Oeynhausen AöR am 25.06.2026 unter TOP 5 und der Sitzung des Betriebsausschuss Staatsbad am 30.06.2026 unter TOP 4 wurden die Tarife zur Nutzung der Parkierungsanlagen in der Verantwortung der Stadtwerke und des Eigenbetrieb Staatsbad angepasst. In der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2015 wurde unter TOP 4 beschlossen „Dem Verwaltungsrat der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR (SBO) wird aufgetragen die Parkgebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen zu ändern unter Einbeziehung einer freien Anfangsparkzeit.“.

In dem am 03.07.2019 im Rat der Stadt Bad Oeynhausen unter TOP4 vorgestellten Parkraumbewirtschaftungskonzept heißt es unter unter 2)
[…] Damit Parken komfortabel sowie nachvollziehbar für die vorstehend benannten Zielgruppen ermöglicht wird, ist eine Parkraumstrategie, die von Politik, Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften getragen wird, erforderlich; denn diese Strategie ist auch eine Stellschraube, um den öffentlichen Raum nicht einseitig zu verteilen![…]

Etliche Punkte aus diesem Konzept und auch aus den Handlungsempfehlungen der SHP Ingenieure, welche in gleicher Sitzung vorgestellt wurden, sind umgesetzt worden. Zuletzt die oben erwähnte Anpassung der Gebührenstruktur. Leider ohne den Punkt […] Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften getragen wird […] zu berücksichtigen. Denn die Parkgebühren entlang der und auf den Straßen wurden nicht berücksichtigt und sind auf gleichem Niveau geblieben. Eine Abstimmung mit der Verwaltung fand auf Nachfrage in beiden Gremien nicht statt.
Die Verwaltung der Stadt Bad Oeynhausen sollte daher – wie im Parkraumbewirtschaftungskonzept vorgeschlagen – ebenfalls eine Anpassung der Gebührenstruktur auf den von ihr verwalteten Parkierungsflächen erarbeiten und dabei eine gewünschte Lenkungswirkung hin zu einer besseren Auslastung der Parkhäuser und Tiefgaragen berücksichtigen.

Es kann nicht Ziel einer Stadt sein, die innerstädtische Infrastruktur zu einer Stellfläche des motorisierten Individualverkehrs zu machen. Der Parksuchverkehr in den Straßen der Innenstadt ist nicht gewollt und mit einer entsprechenden Gebührenstruktur – und dem immer noch nicht erstellten Parkleitsystem – kann dieser verringert und die Auslastung der Tiefgaragen und Parkhäuser erhöht werden.

In diesem Zusammenhang sind auch die Gebühren für das Anwohnerparken zu überprüfen. Die Kosten für einen zu mietenden Stellplatz für ein Kfz betragen im privaten Bereich regelmäßig um die 50€ im Monat, während wir die öffentliche Infrastruktur für 30€ im Jahr zur Verfügung stellen.

Gegebenenfalls sind diese Bewohnerparkzonen auch zusätzlich in weiteren Straßen einzurichten. Die Begründung auf der Seite der Stadt Bad Oeynhausen
[…] Aufgrund der Verkehrssituation wurden in bestimmten Bereichen der Stadt Bad Oeynhausen Bewohnerparkzonen eingerichtet. […]
betrifft z.B. durchaus auch Straßen, in denen der ÖPNV aufgrund der parkenden Fahrzeuge kaum noch ohne Behinderungen fahren kann.

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