Stellungnahme der Grünen zur Anklageerhebung gegen Bürgermeister und Kämmerer

Das Fehlverhalten von Kämmerer und Bürgermeister in dieser Angelegenheit ist von den Grünen immer deutlich benannt worden. Wir waren und sind der Ansicht, dass besonders die sogenannte Einpreisung der Derivatgeschäfte Anfang 2008 unbedingt der Genehmigung von Rat und Finanzausschuss bedurft hätte und nicht als ein Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen werden durfte.

Anscheinend sind diese Verstöße allerdings nicht so klar im strafrechtlichen Sinne bewertbar gewesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft zügig eine Entscheidung getroffen werden konnte. Auch die Staatsanwaltschaft räumt ein, „Neuland zu betreten“.

Hoffentlich spielen Profilierungsabsichten von Staatsanwälten hier keine Rolle. Die dreijährige Ermittlungsdauer ist jedenfalls für alle Beteiligten, für die Beschuldigten, für die Lokalpolitiker und für die Bürger dieser Stadt unangemessen lang und kontraproduktiv gewesen. Für viele Bürgerinnen und Bürger in Bad Oeynhausen ist dieser Fall bereits innerlich abgeschlossen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Kommunalwahl 2009 vor dem Hintergrund dieser Affäre stattfand. Gewählt wurde Klaus Müller–Zahlmann.

Natürlich ist zu beachten, ob Haftungsansprüche bestehen. Dem ist aber in Vergleichsfällen immer widersprochen worden. Auch wenn es zur Anklage kam, ist am Ende bezüglich der Haftung in der Regel freigesprochen worden.

Im Übrigen hat auch ein Bürgermeister im Sinne der Unschuldsvermutung einen Rechtsanspruch, nicht vorverurteilt zu werden.

Die Frage, ob ein Bürgermeister oder Kämmerer unter Anklage einem natürlichen Autoritätsverlust unterliegen, ist sicher nicht irrelevant. Vieles spricht jedoch dafür, dass dies bis zur Urteilsverkündung als Kollateralschaden dieser Anklageschrift hingenommen werden muss.

Dr. Volker Brand
Fraktionsvorsitzender

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