Das ganze Jahr Hochwasser in Bad Oeynhausen

Endlich hat man eine pragmatische Lösung gefunden, mit „vergessenen“ Gefahrenschildern umzugehen! Ich bin ganz begeistert! Bisher wurde per saisonaler Beschilderung bzw. im Bedarfsfall mittels Warnhinweisen auf nicht befahrbare Wege hingewiesen. Zum Beispiel stand desöfteren auf der nördlichen Seite der Werre an der Unterführung der B61 am Radweg ein Schild „Hochwasser“. Das mach auch Sinn, wenn dort das Wasser steht, denn Radler rechtzeitig hinzuweisen, dass er doch bitte oben an der Bettelampel wartet und nicht erst den abschüssigen Hang hinuntersaust, um nach der Verschwenkung festzustellen, dass er gleich nasse Füße bekommt.

Allerdings wurde immer öfter „vergessen“, diese Warnhinweise auch wieder zu entfernen. So wurde auch vor Hochwasser gewarnt, wenn gar keines vorhanden war. Der Erfolg ist, dass Radler oder Fußgänger unbequemere Wege nehmen, da die kreuzungsfrei Verbindung ja vermeintlich dicht ist. Und wer geht oder fährt schon 200 Meter um nachzusehen, ob es wirklich so ist? Also habe ich am 25.09.2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung nachgefragtAn dem Radweg nördlich der Werre, der unter der 861 herführt, steht noch ein Schild „Achtung Hochwasser“. Wurde vergessen das Schild zu entfernen? Daraufhin bekam ich als Antwort Das Schild wurde wohl tatsächlich vergessen. Den Stadtwerken wird mitgeteilt, dass das Schild entfernt werden soll. Alles bestens sollte man denken – und genau das tat ich auch. Aber weit gefehlt. Offensichtlich mag man bei den Stadtwerken nicht Aufbauen, Abbauen, Aufbauen, Abbauen und in der Verwaltung möchte man das nicht kontrollieren. Anders kann ich mir nicht erklären, was mir völlig anlasslos mit Schreiben vom 12.11.2013 mitgeteilt wurde: Bislang wurde die Hochwasserbeschilderung an der Werre, Radwegunterführung Dehmer Straße/B61 saisonal aufgestellt. Da die mobile Beschilderung in der Vergangenheit immer wieder durch Dritte umgekippt oder entwendet wurde, wird die Beschilderung von der Straßenverkehrsbehörde zur dauerhaften Aufstellung straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Eine dauerhafte Aufstellung der Hochwasserbeschilderung steht im Einklang mit den Regelungen der StVO und soll weiteren Fällen von Vandalismus vorbeugen. Da bin ich doch ein bisschen sprachlos. Wir haben nun das ganze Jahr über Hochwasser und sperren auf diese Art und Weise praktisch die Unterführung der B61. Woher soll ich denn wissen, ob dort nun wirklich eine Gefahr ist, oder nicht? Stellen wir demnächst überall Gefahrenschilder auf und müssen uns dann gar nicht mehr darum kümmern, wie es wo aussieht? Denn das Hochwasser ist ja nur die eine Seite der Medaille. Auch pflegetechnisch ist der Weg durchaus optimierbar. Auch das wird – steht so ein Zeichen dort – meiner Beobachtung nach gerne vernachlässigt.

Ich bin angesichts dieser Vorgehensweise wirklich platt. Vandalismus ist mir dort nämlich eher weniger störend aufgefallen, als die Nachlässigkeit beim Wegräumen der Schilder. Selten eine schlechtere Ausrede für „Wir haben keinen Bock, das nachzuhalten.“ gelesen.

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