Radverkehrsführung an der Eidinghausener Straße / Schwagerstraße 21.03.2014 | Andreas Edler Aus Richtung Norden kommend, ist an der Eidinghausener Straße im Bereich der Überquerung der Nordumgehung auf der westlichen Seite ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg angelegt. Ab der Einmündung Schwagerstraße endet diese Radverkehrsführung im Nichts. Ab dort ist die Benutzungspflicht des baulich völlig ungeeigneten kombinierten Geh- und Radwegs vor längerer Zeit aufgehoben worden. Trotzdem wird der Radverkehr immer noch auf den Gehweg geleitet. Was zum einen natürlich gar nicht erlaubt ist, zum anderen dafür sorgt, dass Autofahrer hier gar nicht auf den Gedanken kommen, sich an die geänderten Gegebenheiten einzustellen und Radfahrer angehupt und bedrängt werden. Darum – und um die Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs am Ortseingang zu senken – haben wir folgenden Antrag auf den Weg gebracht: Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt den Radverkehr auf der Eidinghausener Straße an der Einmündung Schwagerstraße mittels Fahrbahnmarkierung vom dort endenden in südliche Richtung führenden, benutzungspflichtigen Radweg sicher auf die Fahrbahn zu führen. Begründung: Nach Fertigstellung der Ampelanlage und Teilfreigabe des Verkehrs auf dem Teilstück der Nordumgehung und bereits davor kam und kommt es zu Beschwerden seitens der dort Wohnenden, dass zum einen die gefahrenen Geschwindigkeiten des KFZ-Verkehr zu hoch seien, zum anderen die Führung der Radfahrer an der Stelle mangelhaft ist. An der Wöhrener Straße wird der Radverkehr bereits durch eine wie hier beantragte Markierung auf die Fahrbahn geführt. Durch die Markierung auf der Fahrbahn wird den Verkehrsteilnehmern zum einen signalisiert, dass der Radverkehr hier auf der Fahrbahn geführt wird, zum anderen bietet er eine optische Barriere, welche speziell am Ortseingang zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führt. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ sehen eine solche Führung des Radverkehrs am Radwegende ebenfalls vor. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, welche von der Verkehrsbehörde auch von sich aus schon längst umgesetzt sein sollte. Finde ich zumindest.
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