Antrag: Müllabfuhr verbessern

Haushaltsnahe Abfallsammlung reformieren, Leerungsintervall für Restabfalltonnen anpassen, Lenkungswirkung durch Gewichtserfassung installieren

Beschlussvorschlag:

Der kommunale Dienstleister Stadtwerke Bad Oeynhausen bereitet zeitnah die neue Ausschreibungsperiode für die Abfallsammlung vor. Dazu soll zeitgleich mit der neuen Ausschreibungsperiode auch die betreffenden Satzungen (Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung) geändert werden.

Folgende Ziele sind jeweils in der Neufassung für 2026 umzusetzen:

  1. Das Leerungsintervall bei der Restabfallsammlung soll auf eine vierwöchentliche Einsammlung umgestellt werden.
    Individuell kann eine 14 tägige Abfuhr beantragt werden.
    (Für 1,1 cbm–Vierradbehälter werden die aktuellen Abholintervalle beibehalten).
  2. Es wird ein Behälteridentsystem eingeführt.
    Behälter die nicht zur Abholung angemeldet sind, bleiben von der Leerung ausgeschlossen.
  3. Mit der Restabfallgrundgebühr werden alle Sammelgebühren abgegolten.
    Die Restabfallgrundgebühr entfaltet damit die Lenkungswirkung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 des Landesabfallgesetzes („Gebührenanreiz“).
  4. Bei Abholung wird der Restabfall sowie der Bioabfall verwogen und mit einer für beide Abfallarten identischen, gewichtsbezogenen Gebühr belegt.

Begründung:

zu 1) Wie sich im Abgleich mit allen anderen kreisangehörigen Kommunen Minden-Lübbecke zeigt, ist Bad Oeynhausen die einzige, die die Restabfallerfassung mit der Tonnensammlung ein Leerungsintervall 14-täglich organisiert. Alle anderen Kommunen organisieren dafür eine vier-wöchentliche Leerung. Die zusätzliche Sammeltour kann für Tonnen ersatzlos entfallen, das spart CO2 – Emissionen und Geld.
Geschätzte Einsparung: an CO2 sollte die Verwaltung beziffern, Einsparung an Gebührenaufwand kann mit jährlich 800.000 € abgeschätzt werden.

zu 2) Ca. 90% der Kommunen mit Einwohnerdichte analog Bad Oeynhausen setzen ein Behälteridentsystem ein. Einmalaufwand bei SBO und beauftragtem Dienstleister für entsprechende Abrechnungssysteme / Digitalisierung beträgt gesamt ca. 150.000 €. Erfahrungsgemäß werden aktuell etwa 1% der Behältern geleert, ohne dass für diese Leerung eine Gebühr vereinnahmt wird. Im ersten Jahr der Einführung eines Behälteridentsystems kann daher mit zusätzlichen Gebühreneinnahmen von 100.000 € kalkuliert werden. Die Maßnahme ist daher jedenfalls kostendeckend.

zu 3) Derzeit setzt die Abfallgebührensatzung Bad Oeynhausen keinerlei Anreize für Abfallvermeidung. Folglich ist Bad Oeynhausen mit 138 kg pro Einwohner und Jahr unrühmlicher „Kreismeister“ beim Aufkommen an Restabfall. Das soll sich ändern. Abfalltrennung und Abfallvermeidung ist aktiver Klimaschutz.

zu 4) Die Abfallbehandlung auf den kreiseigenen Abfallbehandlungsanlagen wird dem Gebührenzahler gewichtsbezogen berechnet. Insofern ist es nur folgerichtig, auch bei der Abfallsammlung das Gewicht von Bioabfall und Restabfall zu erfassen und als Abrechnungsmaßstab einzusetzen. Zudem ermöglicht diese Art der Datenerhebung auch eine verursachergerechte Zuordnung der Behandlungsgebühr. Wird zudem der Gebührenmaßstab für Bioabfall und Restabfall identisch festgelegt, so bleibt die Getrennterfassung der Bioabfälle auch für den Bürger sinnvoll, Fehlwürfe werden hingegen vermieden. Die Aufklärung über die ökologische Vorteilhaftigkeit der Getrennterfassung von Bioabfällen ist so über einen einheitlichen Gebührenmaßstab auch ökonomisch unterlegt. Es gibt keine Gebührenersparnis bei Fehlwürfen.

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