Fraktionsantrag: verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Werster Straße

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bad Oeynhausen stellt folgenden Fraktionsantrag:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der L546 Werster Straße im Ortsteil Werste nach rechtlicher Prüfung umzusetzen:

Die Neugestaltung einer stadtverträglichen und insgesamt leistungsfähigen Ortsdurchfahrt, die den Bedürfnissen der Verkehrsentwicklung sowohl der Stadt als auch der regionalen Interessen insgesamt Rechnung trägt und zusätzliche Verkehrsverlagerungen im Hauptverkehrsstraßennetz möglichst nicht zulässt. Hierzu ist neben der allgemeinen Verkehrsentwicklung insbesondere auch der Schwerverkehrsanteil aufgrund der Nähe des Gewerbegebiet Werste zu berücksichtigen.

Dazu sollen folgende Maßnahmen zur Verbesserung der gegenwärtigen Anliegersituation gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger durchgesetzt werden:

  1. Straßenbauliche Veränderungen der westlichen und östlichen Ortseinfahrt Werste, z.B. in Form von „Baumtoren“, die den Ortseingangscharakter unterstreichen und geschwindigkeitsreduzierend wirken.
  2. Umsetzung eines Geschwindigkeitskonzeptes. Fahrgeschwindigkeiten auf niedrigem Niveau bedeuten niedrige Lärm und Abgasemissionen. Das Konzept hat das Ziel, insbesondere nachts eine Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten zum Schutz der Nachtruhe zu erzielen und tagsüber den Schutz der die Fahrbahn querenden Schüler und Kindergartenkinder sicher zu stellen.

    Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:

    1. Nachtfahrverbote für LKW über 7,5 t im Durchgangsverkehr von 22:00 Uhr bis 6.00 Uhr
    2. Streckenbegrenzung auf 30 Km/h mindestens 300 Meter östlich und westlich der Einmündung der Stüher Straße im Bereich des dortigen Kindergartens.
    3. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h auf der ehemaligen K8 / Werster Straße östlich Eidinghausener Straße bis Dehmer Straße
    4. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h auf auf dem Teilstück der Werster Straße zwischen der Einmündung In der Wiehwisch und Liebigstraße.
    5. Grundsätzlich ist zu prüfen, wo auf der lärmbelasteten innerörtlichen L546 aufgrund der in verschiedenen Abschnitten vorhandenen Wohn-und Geschäftsnutzung mit hohen Anforderungen an die Querungsbedarfe von Fußgängern und Radfahrern ganztägig Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit eingerichtet werden kann.
  3. Die Einrichtung eines Zebrastreifens mit leichter Einengung der Fahrbahn am WEZ-Markt, der Fußgängern Vorrang beim Überqueren der stark befahrenen Straße ermöglicht. Im Zuge dessen ist die Linksabbiegemöglichkeit vor der Hauptein- und ausfahrt des WEZ aufzuheben. Wie bei der ursprünglichen Planung zugesichert!
  4. Beseitigung von Fahrbahnschäden. Im Rahmen der abschnittsweisen Sanierung der Fahrbahndecke innerorts sollte der Einbau anspruchsvoller, lärmmindernder Asphalte vorgesehen werden.
  5. Insbesondere zur Vermeidung von Stausituationen und zur Verstetigung der Verkehrsabläufe wird die Einmündung In der Wiehwisch in die Werster Straße in der Nähe des Schulzentrum Nord mittelfristig in einen Kreisverkehrs umgebaut.
  6. Optimierung der „Reaktionszeiten“ der installierten Bedarfsampeln.
  7. Einrichtung einer sog. Fahrradweiche, welche den Radwegteil des abrupt endenden kombinierten Geh- und Radweges im westlichen Bereich der Werster Straße zwischen Fieselerstraße und Haberisch für den motorisierten Verkehrs sichtbar auf die Fahrbahn führt. (Beispiel: Wöhrener Straße)
  8. Hinweisschilder an der Werster Straße, dass der Fahrradverkehr hier die Fahrbahn nutzt. Diese Schilder wurden z.B. in München, Köln oder auch Hamburg bereits eingesetzt.

Sachverhalt:

Zur Begründung wird auf das Schreiben der Anliegergemeinschaft Werster Straße verwiesen, das im Namen der Anliegergemeinschaft Herr Ralf Wojahn am 21. Januar 2021 an den Bürgermeister, Herrn Lars Bökenkröger geschickt hat. Dieses Schreiben ist den Fraktionen zugestellt worden.

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