Antrag: streckenweise Überholverbot auf der Werster Straße

Es wird ohne Rücksicht überholt.

 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bad Oeynhausen stellt folgenden Fraktionsantrag:

Beschlussvorschlag:

Zeichen 277.1
Die Stadt Bad Oeynhausen richtet auf dem rund 300 Meter langen Teilstück der Werster Straße zwischen der Überquerung des Karbach und der Einmündung der Gohfelder Poststraße ein Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen ein. Dies ist mit Zeichen 277.1 zu beschildern.

Begründung:

Auf dem Teilstück der Werster Straße finden sich zwei Ein- und Ausfahrten eines großen Einkaufsmarkt, eine Querungshilfe per Mittelinsel, ein Minikreisel, ein Zebrastreifen und eine Lichtzeichenanlage für zu Fuß Gehende in kurzer Abfolge. Zudem ist dort in Fahrtrichtung nach Westen eine langgezogene Rechtskurve. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 Km/h, Radverkehrsanlagen sind nicht angelegt. Entsprechende Infrastrukturfläche steht nicht zur Verfügung.

Auf dem beschriebenen Teilstück kommt es trotz aber vielleicht auch gerade wegen der örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu sehr dichten Überholvorgängen und infolgedessen zu Gefährdungen von Fahrradfahrenden durch mehrspurige Kraftfahrzeuge. Um hier die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen, ist die Anordnung eines entsprechenden Überholverbotes auf dem sehr kurzen Teilstück ein geeignetes Mittel und mit wenig Aufwand umzusetzen.

Zudem ist es ein Baustein auf dem Weg zu unserem Ziel den MIV um 15% zu reduzieren. Sicherheit für Radfahrende steigert den Anteil des Radverkehrs.

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