Antrag: Beitragsneuordnung zur Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege / OGS

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Stadt Bad Oeynhausen wird beauftragt, vorbereitend zur Aufstellung der jährlich anzupassenden Änderungssatzungen

  1. zur Satzung der Stadt Bad Oeynhausen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege sowie
  2. über die Erhebung von Elternbeiträgen Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Oeynhausen (Elternbeitragssatzung) und
  3. über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

für die Stadt Bad Oeynhausen ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung der Elternbeiträge zu entwickeln, wonach die zu zahlenden Monatsbeträge sozial gerechter bemessen werden, selbsterklärend und damit auch für die Eltern leichter nachvollziehbar sind.

Zielsetzungen der Beitragsneuordnung:

A)
Beitragsfreiheit bis zum beitragsrelevanten Jahreseinkommen in Höhe von 30.000 €, darüber hinaus erfolgt die Beitragsbemessung gleichmäßig ansteigend als lineare Interpolation und ohne Obergrenze. Esist darauf zu achten, dass die Monatsbeiträge insbesondere für Eltern im unteren bis mittleren Einkommensbereich bei Anwendung der dann neu erstellten Tabelle die Werte nach dem bisherigen Verfahren nicht überschreiten. (Gegebenenfalls Festsetzung einer dreijährigen Übergangsfrist mit Möglichkeit der Wahl zwischen dem bisherigen und dem neuen ModelL)

B)
Bei der Festsetzung der Monatsbeiträge sollte das Alter der Kinder keine Rolle spielen sondern sich an den jeweils vereinbarten Betreuungszeiten orientieren. Dies betrifft die Elternbeiträge zu Punkt 1 und 2.

C)
Einführung bzw. Berücksichtigung des Wechselmodells (auch „Doppelresidenzmodell“)

D)
Die für das neue Beitragsmodell erforderlichen Recherchen und Berechnungen sind zeitlich so durchzuführen, dass die Eckdaten der nachstehend avisierten Terminierung eingehalten werden können:

  • Im 1. Quartal 2023 – Vorstellung Entwurf neues Beitragsmodell
  • 1. / 2. Quartal 2023 – Entscheidung durch den Rat der Stadt Bad Oeynhausen
  • Am 01.08.2023 – Mögliches Inkrafttreten der Änderungssatzungen

E)
Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts ist zu vermeiden. Sich ergebende Mehreinnahmen sind dem Haushalt zuzuführen bzw. damit gem. § 40 KiBiz eine Betriebskosten-/lnvestitionsrücklage zu bilden. Die entsprechenden Verwendungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Der Überschuss sollte idealerweise auch den betreffenden Einrichtungen zugutekommen.

Sachverhalt

Fraktionsantrag „Anpassung der KiTa-Gebühren“ – 02.11.2022

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