Grüne zur Privatisierung der Spielbanken in NRW

Zu Spielbanken im Allgemeinen sind sicherlich kontroverse Meinungen zulässig, schließlich sind am Glücksspiel immer wieder Existenzen zerbrochen. Von daher haben viele Grüne landesweit Vorbehalte gegen staatlich gefördertes Glücksspiel und befürworten den Standpunkt, dass es sich bei Spielsucht in des Wortes wahrer Bedeutung um eine Sucht handelt..

Aber macht es die Gesetzesnovelle der CDU/FDP – Landesregierung in NRW nun besser, Spielbanken in Nordrhein – Westfalen zu privatisieren? Mitnichten.

Für Bad Oeynhausen zeichnen sich im Gegenteil gravierende Nachteile ab.

Obschon Bad Oeynhausen immer wieder – so auch bei der Kommunalisierung des Staatsbads vor ca. 20 Jahren – eine Standortgarantie für die Spielbank gegeben wurde – ist diese Standortsicherung mit dem Privatisierungsgesetz alles andere als gesichert. Die Schließung von Standorten und Neuerrichtung in anderen Städten ist nunmehr möglich.

Damit verknüpft ist die  Spielbankabgabe von ca. einer Million Euro – in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine wichtige und fest kalkulierte Größe des städtischen Haushaltsplans – mehr als gefährdet.

Was ist zudem mit dem staatlich kontrollierten Spielerschutz, der in der Vergangenheit oft schon mehr schlecht als recht funktionierte. Unter privater Regie wird auf mögliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Spielbankbesucher sicherlich noch weniger Wert gelegt.

Und was ist schließlich mit den Beschäftigten der Spielbank Bad Oeynhausen? Ihr Arbeitsplatz ist nunmehr akut gefährdet.

Die Grünen halten daher die Gesetzesnovelle der Landesregierung für komplett kontraproduktiv, zumal auch das Argument der Regierung, die Spielbank mache nur Verluste, inzwischen widerlegt ist.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.